Häufige Fragen
An dieser Stelle haben wir häufige Fragen (FAQ) für Sie zusammengetragen und beantwortet.
FAQs zu den Kosten
Was kostet ein Gutachten?
Wir rechnen unsere Leistungen nach der Honorar-Richtlinie des LVS-Bayern zur Immobilienbewertung ab. Abweichend berechnen wir keine Fahrtkosten innerhalb von München und auch keine auslagen für Kopien oder Porto. Ein gedrucktes und gebundenes Gutachten ist neben der digitalen Version ebenfalls kostenfrei. Lediglich die Kosten für Auskünfte von Dritten (wie Ämter und Behörden) sowie für weitere gedruckte Exemplare geben wir an Sie weiter. Der Regionalfaktor im Stundensatz beträgt für München aktuell 1,6. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung in einem kostenlosen Beratungsgespräch.
Wann ist ein Gutachten zu bezahlen?
Nach der Erstellung und der Übergabe des Gutachtens. Eine Anzahlung ist im Regelfall nicht nötig.
FAQs rund um die Gutachtenerstellung
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Ein Gutachten stützt sich auf vielfältige Informationen, die wir auf unterschiedlichen Wegen einholen: bei der Besichtigung vor Ort, vom Auftraggeber bzw. Eigentümer und aus verschiedenen amtlichen Quellen (beispielsweise Grundbuch). Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, können wir in der Regel ein Gutachten in zwei Wochen erstellen. Sollte ihr Fall komplizierter sein (z. B. fehlende Unterlagen) oder es einmal schneller gehen muss: sprechen Sie uns an!
Wie läuft eine Immobilienwertermittlung ab?
Bei Erstkunden legen wir Wert auf ein umfassendes Beratungsgespräch und klären welches Gutachten das geeignete ist und ob weitere Sachverständige nötig sind (z. B. bei Bauschäden). Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos, ob Sie uns beauftragen oder nicht!
Wenn Sie uns beauftragen, fragen wir die bei Ihnen bereits vorhandenen Unterlagen ab. Für die Auskunft aus öffentlichen Verzeichnissen wie das Grundbuchamt brauchen wir eine Vollmacht. Zeitnah vereinbaren wir mit Ihnen einen Besichtigungstermin der Immobilie vor Ort. Sollten während der Bearbeitung des Gutachtens weitere Fragen auftauchen, kontaktieren wir Sie umgehend. Nach Abschluss der Bewertung erhalten Sie das Verkehrswertgutachten als Pdf-Datei und in einer gedruckten und gebundenen Version.
Kann ein Gutachten ohne Objektbesichtigung erstellt werden? Muss der Auftraggeber anwesend sein?
Wir können kein Gutachten erstellen, ohne die Immobilie gründlich zu besichtigen. Dies schließt alle begehbaren Flächen ein, auch technische Flächen wie Heizungskeller oder den Dachstuhl. In Mehrfamilienhäusern sollten auch Mietwohnungen zugänglich sein. Bei der Fotodokumentation beschränken wir uns in Mietwohnungen auf Wunsch des Mieters in seinen Räumen strikt auf wertbeeinflussende Merkmale. Der Auftraggeber muss nicht zwingend anwesend sein, es kann auch eine andere Person damit betraut sein, die mit der Immobilie vertraut ist (z.B. Hausmeister oder Mieter).
FAQs rund um benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen werden benötigt? Bekomme ich die zurück?
Für die Verkehrswertermittlung möchten wir uns natürlich einen möglichst umfassen Eindruck des Bewertungsobjektes verschaffen. Als Mindestanforderung benötigen wir aktuelle Auszüge aus Grundbuch, Flurkarte, Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster, Denkmalschutzverzeichnis sowie die abgabenrechtliche und bauplanungsrechtliche Situation. In der Regel holen wir diese Informationen für Sie ein. Darüber hinaus sind Grundrisse und weitere Bauunterlagen sehr hilfreich, beispielsweise über erfolgte Modernisierungen oder ein Energieausweis. Auch alte Fotos von Bauabschnitten können hilfreich sein. Generell gilt: lassen Sie uns lieber mehr Informationen zukommen als zu wenig. Natürlich erhalten Sie Originale nach Abschluss des Gutachtens umgehend zurück. Wenn Sie Unterlagen nicht aus der Hand geben möchten, können Sie uns diese als Kopie oder Scan zukommen lassen – oder Sie bringen sie zur Ortsbesichtigung mit.
Ist der Energieausweis immer notwendig für eine Immobilienbewertung?
Nein. Einen Energieausweis (genauer: Energieverbrauchs- oder Bedarfsausweis) ist bei Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie Pflicht. Für unsere Begutachtung ist dieser nicht zwingend notwendig, aber natürlich nutzen wir die zusätzliche Information gerne, wenn bereits ein Energieausweis vorliegt.
FAQs rund um den Wert
Bekomme ich bei einem Verkauf immer den ermittelten Verkehrswert?
Der Verkehrswert ist der nach aller Voraussicht erzielbare Preis auf einem freien Markt, wobei weder Käufer noch Verkäufer unter Zeitdruck, Zwang oder Not stehen und allein objektive Maßstäbe preisbestimmend sind. Abweichend davon liegt es letztlich immer im Verhandlungsgeschick von Käufer und Verkäufer, auf welchen Preis sich beide einigen. Dieser kann höher aber auch niedriger als der ermittelte Verkehrswert ausfallen.
Können Baufehler und Bauschäden durch eine Immobilienbewertung exakt eingeschätzt werden?
Die exakte Bewertung von Baufehlern und Bauschäden ist nicht Gegenstand einer Immobilienbewertung. Hierfür sind spezialisierte Bauschadenssachverständige anzufragen. Liegt bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens bereits ein qualifiziertes Bauschadensgutachten vor, wird dies im Verkehrswert berücksichtigt.
Kann eine Immobilie verkauft werden, obwohl eine andere Person ein Wohnrecht oder Nießbrauch darin besitzt?
Ja, es ist auch möglich eine Immobilie mit einem bestehenden Wohnrecht oder Nießbrauch zu verkaufen. Das führt in der Regel zu Abschlägen beim Verkaufspreis. Bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens berücksichtigen wir dies, indem wir den Verkehrswert der Immobilie mit und ohne belastendes Recht ausweisen. Alternativ berechnen wir auch gerne nur den aktuellen Gegenwert eines Wohnrechts oder Nießbrauchs für Sie.
Was ist der Unterschied zwischen einem Grundstück und einer Immobilie? Was wird bewertet?
Aus Bewertungssicht ist immer das Grundstück ausschlaggebend, da ein Grundstück zwar ohne Immobilie, aber eine Immobilie nicht ohne Grundstück existieren kann. Zu bewerten ist daher immer das Grundstück. Wenn das Grundstück einer Nutzung unterliegt, ist diese Nutzung in der Bewertung zu berücksichtigen. Diese Nutzung kann durch eine Immobilie zu Wohnzwecken, eine oder mehrere Garagen, Gewerbeimmobilien oder auch als landwirtschaftliche Fläche gegeben sein. Im Regelfall erhöht sich dadurch der Wert des Grundstücks , in extremen Fällen kann der Wert des Grundstücks dadurch aber auch gemindert sein, wenn beispielsweise eine verfallene Immobilie abzureißen ist.
FAQs über uns
In welcher Region können Gutachten erstellt werden?
Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt die Metropolregionen München dar. Natürlich bewerten wir auch gerne Ihre Immobilie an anderen Orten in Deutschland, sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Welche Arten von Qualifikationen gibt es bei Sachverständigen und was bedeutet Personenzertifizierung?
Der Begriff „Sachverständiger für…“ ist in Deutschland nicht geschützt. Objektive Qualifikationsnachweise sind eine fundierte Ausbildung sowie Berufserfahrung in der Immobilienbewertung.
Die höchste Stufe der Qualifikation ist die Personenzertifizierung durch eine von der DAKKS nach nach DIN EN ISO IEC 17024 akkreditierten Organisation sowie die – deutsche Besonderheit – der öffentlichen Bestellung und Vereidigung (ö.b.u.v.) druch eine IHK. Beide Qualifikationen sind gleichgestellt und Voraussetzung für die Erstellung von Gutachten für Gerichte oder das Finanzamt.
Eine Personenzertifizierung von nicht durch die DAKKS akkreditierte Organisationen, beispielsweise auf europäischer Ebene, wird von offiziellen Stellen nicht als ausreichend anerkannt. Wir sind personenzertifiziert durch EIPOSCERT, einer Ausgliederung der Technischen Universität Dresden, die wiederum durch die DAKKS nach DIN EN ISO IEC 17024 akkreditiert ist. Dadurch können wir den höchsten Standard unserer Gutachten garantieren.
Welche Immobilienarten bewerten wir?
Wir bewerten unbebaute Grundstücke, Wohnimmobilien wie z.B. Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie Wohnungen aber auch Gewerbeimmobilien wie z.B. Geschäftshäuser, Einzelhandelsimmobilien, Bürogebäude sowie Industriebauten.
Ist der Sachverständige zur Verschwiegenheit verpflichtet?
Ja, das ist in unseren Berufsgrundsätzen festgeschrieben. Wir erteilen Auskünfte generell nur an unseren Auftraggeber bzw. den Empfänger des Gutachtens. Ausgenommen hiervon sind Auskunftsersuchen berechtigter Stellen mit richterlicher Anordnung und Dritte, gegenüber denen Sie uns von der Schweigepflicht entbinden. Dies ist beispielsweise in Gerichtsverfahren der Fall, wenn der Sachverständige als Zeuge geladen ist.
Wie wird die Neutralität des Sachverständigen gewährleistet?
Personenzertifizierte Sachverständige unterliegen Berufsgrundsätzen, die die Neutralität gewährleisten. Wir arbeiten generell nur nach diesen Grundsätzen, eine Anpassung des Verkehrswertes im Sinne des Auftraggebers ist für uns nicht möglich.
FAQ Formen von Gutachten
Was benötige ich? Wertermittlung oder Gutachten?
Eine Verkehrswertermittlung schließt mit einem Gutachten ab, das dem Auftraggeber ausgehändigt wird. Ist ein rechtlich belastbarer, neutraler Verkehrswert zu ermitteln, ist ein Gutachten von einem qualifizierten Sachverständigen notwendig. Nur so ist für alle Parteien garantiert, dass der ermittelte Verkehrswert nicht durch Eigen- oder Fremdinteressen verfälscht ist.
Was ist der Unterschied zwischen einem Mietwertgutachten und einem Verkehrswertgutachten?
Ein Mietwertgutachten ist sowohl für Mieter als auch Vermieter geeignet, wenn sich beide Parteien über die Miethöhe oder eine Erhöhung bzw. Minderung uneinig sind. Eine Mieterhöhung erfordert eine Begründung – gängig sind hier Mietspiegelauskünfte, Vergleichsmieten oder ein Sachverständigengutachten – die speziell auf das Mietobjekt anpasst ist. Mieter können mit einem Mietwertgutachten prüfen, ob die aktuelle Miete über den Höchstsätzen der „Mietpreisbremse“ liegt und gegebenenfalls eine Minderung fordern.
Ein Verkehrswertgutachten ist in erster Linie eine Ermittlung des aktuellen Marktwertes. In dieses können aktuelle Mietverträge einfließen. Ebenso kann aus dem Ergebnis eines Verkehrswertgutachtens zusätzlich eine marktkonforme Miete abgeleitet werden.
Ein Mietwertgutachten ist tendenziell kürzer und somit auch kostengünstiger. Beides ist aber nicht gegeneinander austauschbar, je nach Fragestellung ist nur die eine oder andere Art sinnvoll. Wir beraten Sie dazu gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.
Wie unterscheiden sich „gutachterliche Stellungnahmen“ und „Kurzgutachten“ von einem regulären Verkehrswertgutachten?
Eine regelkonforme Verkehrswertermittlung schließt mit einem Gutachten ab, in dem alle Erkenntnisse ausführlich erläutert sind, die zum daraus abgeleiteten Verkehrswert geführt haben. Hierfür haftet der Sachverständige auch im Umfang seiner AGB und nur ein nach diesen Grundsätzen ausgeführtes Gutachten hat gegenüber Dritten bestand, beispielsweise vor Gericht oder gegenüber dem Finanzamt.
Alle Abschwächungen davon wie „Stellungnahme“, „Kurzgutachten“, „Einschätzung“ führen nur dazu, dass der darin ermittelte Wert keine Verbindlichkeit aufweist und somit meist wertlos für den Auftraggeber ist. Zudem muss auch ein gewissenhaft ermitteltes „Kurzgutachten“ sämtliche Informationen berücksichtigen, so dass sich daraus keine Arbeits- und somit Kostenersparnis ergeben kann.
FAQs über Online-Tools und Makler-Bewertungen
Was ist von Online-Immobilienbewertungen zu halten?
Auch kostenlose Online-Immobilienbewertungen haben ihre Berechtigung. Für eine erste, sehr grobe Einschätzung eines möglichen Verkaufspreises können sie einen Anhaltspunkt geben. Allerdings ist zu beachten, dass diese immer nur einen Durchschnittswert für eine durchschnittliche Immobilie liefern – Besonderheiten wie Modernisierungen, Zuschnitt oder belastende Rechte können darin nicht berücksichtigt sein. Im Gegensatz zu einem Verkehrswertgutachten sind die Ergebnisse von kostenlosen Online-Immobilienbewertungen weder für rechtliche noch finanzielle Belange eine belastbare Grundlage.
Wann ist ein Sachverständigengutachten erforderlich? Warum kann nicht ein Makler meine Immobilie schätzen?
Natürlich schätzen auch Makler regelmäßig den möglichen Verkaufspreis einer Immobilie aufgrund ihrer Markterfahrung. Zum einen sind Makler aber nicht unabhängig, da sie aufgrund der Provisionierung eher einen hohen Verkaufspreis anstreben, zum anderen bezieht das Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen sehr viel mehr detaillierte Informationen über die Immobilie und deren Umgebung mit ein. Insbesondere für rechtliche und finanzielle Verfahren kann nur ein ausführliches Verkehrswertgutachten eines hierauf spezialisierten Sachverständigen zu Grunde gelegt werden.
FAQ über fachliche Grenzen
Wo liegen die fachlichen Grenzen des Sachverständigen?
Sachverständige für Immobilienwertermittlung erstellen keine detaillierten Bauschadensgutachten, da wir bei einer Objektbesichtigung nur „zerstörungsfrei“ vorgehen. In der Praxis bedeutet dies, dass offensichtliche Schäden (z. B. offener Schimmelbefall, Absenkungen, Risse im Mauerwerk) zu dokumentieren und mit einem sachverständig geschätzten Abschlag im Verkehrswert zu berücksichtigen sind. Steht die Ermittlung der detaillierten Schadenshöhe und geeigneter Maßnahmen zu deren Beseitigung im Vordergrund, ist ein hierauf spezialisierter Sachverständiger zu beauftragen. Gerne besprechen wir dies mit Ihnen in einem kostenlosen Beratungsgespräch.

