Wohnimmobilien
Sie benötigen ein Verkehrswertgutachten für eine Wohnimmobilie? Wir bewerten Ihr Haus oder Ihre Wohnung im Rahmen von allen Anlässen (u.a. Erbschaft, Scheidung, Steuer). Dabei gehen wir auf die verschiedenen Anforderungen und Nutzungsarten der Bebauung individuell ein und wählen das passende Bewertungsverfahren aus. Häufige Fragen rund um die Bewertung von Wohnimmobilien haben wir hier zusammengefasst.
Bewertung von Häusern und Wohnungen
Unser Referenzen umfassen die Bewertung aller Arten der Wohnbebauung: ob Villa, Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus sowie Mehrfamilienhaus bis hin zur Eigentumswohnung. Auch Spezialnutzungen wie beispielsweise eine Jagdhütte, Bootshütte, Laube, Berghütte oder Weinberghütte zählen zum Angebot. Selbstverständlich bewerten wir auch unbebaute Grundstücke.






Verkehrswertermittlung unterschiedlicher Wohnimmobilien
Wohnimmobilien gehören zu den am häufigsten bewerteten Immobilien. Anders als bei Gewerbeimmobilien spielt bei der Bewertung vor allem die Nutzung durch den Eigentümer eine zentrale Rolle. Für Eigennutzer sind oft emotionale Faktoren bedeutsam, die im Verkehrswert nach §194 BauGB nicht anzusetzen sind.
- Villen sind hochwertige, oft repräsentative Einzelobjekte mit großem Grundstück und exklusiver Ausstattung. Da Kaufpreise vergleichbarer Objekte in ähnlicher Lage selten vorliegen, findet im Regelfall das Sachwertverfahren Anwendung.
- Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften sind oftmals eigengenutzt, weshalb der Wert im Sachwertverfahren oder Vergleichswertverfahren ermittelt wird. Renovierungsstand sowie Modernisierung, Lagequalität (z.B. Läden, Schulen, Verkehrsanbindung) und Grundstücksgröße bestimmen maßgeblich den Wert.
- Reihenhäuser sind kompaktere Einfamilienhäuser in standardisierter Bauweise. Die Bewertung erfolgt ähnlich wie bei einem Einfamilienhaus, wobei v.a. die Lage innerhalb der Reihe (Endhaus vs. Mittelhaus) den Wert beeinflusst.
- Mehrfamilienhäuser dienen in der Regel als Kapitalanlage. Der Verkehrswert ist hauptsächlich im Ertragswertverfahren anhand der Mieteinnahmen zu ermitteln. Vermietungsstand, Mietpreisniveau und Entwicklungsmöglichkeiten (z.B. Dachausbau, Modernisierung) beeinflussen den Wert.
- Eigentumswohnungen können sowohl eigengenutzt als auch vermietet werden. Da es i.d.R. genügend Verkäufe gibt, ist das Vergleichswertverfahren anzuwenden. Die Lage im Gebäude (z.B. Etage, Ausrichtung, Balkon, Aussicht), Zuschnitt und Zustand sind entscheidende Bewertungskriterien. Rücklagen für Instandhaltung und Hausgeld sind weitere Einflussfaktoren.
Individuelle sowie eigengenutzte Wohnimmobilien sind i.d.R. im Sachwertverfahren und mit zunehmender Standardisierung im Vergleichswertverfahren zu bewerten, wohingegen Kapitalanlageobjekte im Fokus des Ertragswertverfahrens stehen.
