Aktuelle Themen
Unser Grundsätze als Sachverständige verpflichten uns, dass wir und kontinuierlich mit aktuellen Themen aus dem Bereich der Immobilienbewertung und Immobilienentwicklung beschäftigen, wie z.B.:
- Nachhaltige Immobilien
- Freizeitimmobilien
- Photovoltaik-Anlage
- Infrarot-Heizungen
- Alterssicherung
- Ermittlung von Instandhaltungskosten
Nachhaltige Immobilien
Eine nachhaltige Immobilienwirtschaft ist durch eine extrem hohe Komplexität und gesellschaftliche Bedeutung geprägt. Neben den nachhaltigen Gestaltungsmöglichkeiten von Immobilienarten (u. a. Wohnen, Gewerbe, Industrie) sind die Vorstellungen unterschiedlicher Akteure, wie z. B. Eigentümer vs. Mieter, aber auch Lagefaktoren zu betrachten.
Der Erfolg hängt primär vom Kunden bzw. dem Nutzer einer Immobilie ab. Deren Präferenzen bedingen letztlich die Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Immobilien. Bedeutsame Nachhaltigkeitskriterien liegen in Bezug auf Altersgruppen, Gebäudeklassen oder Standortfaktoren vor.
Publiziert in: Schlesinger, D. (2023): Nachhaltige Immobilien. URL: https://ism.de/images/ism-images/institute/nachhaltige-immobilien.pdf.


Freizeitimmobilien
Der Marktwert von Freizeitimmobilien wie einer Jagdhütte, Bootshaus, Laube, Berghütte oder Weinberghütte, aber auch Schrebergärten hängt nicht nur von Lage, Zustand und Ausstattung ab, sondern auch besonders von rechtlichen Gegebenheiten, denn viele Hütten besitzen „nur“ eine Genehmigung für Freizeit- oder Nebenzwecke, teilweise auch ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Nutzung. Eine dauerhafte Wohnnutzung oder gar eine Erweiterung ist dabei i.d.R. kaum möglich. Hinzu kommt, dass die Hütten oft in sensiblen Lagen stehen – etwa am Seeufer, in den Bergen oder inmitten von Weinbergen. Diese Standorte unterliegen häufig strengen naturschutz-, wasser- oder forstrechtlichen Vorgaben. Auch Bestandsschutz spielt eine wichtige Rolle: Während ältere Gebäude im Regelfall weiter zu nutzen sind, kann ein Wiederaufbau nach Abriss ausgeschlossen sein.
Für die Wertermittlung bedeutet dies, dass nicht nur das Grundstück sowie das Gebäude selbst und seine Ausstattung betrachtet werden können. Vielmehr ist genau zu prüfen, welche rechtliche Nutzung zulässig ist, ob Modernisierungen oder Umbauten erlaubt wären und ob ein Bestandsschutz tatsächlich greift. Ist eine weitere Nutzung zu bejahen, übersteigt der Marktwert die im Regelfall den verhältnismäßig geringen Sachwert für Grundstück (ggf. abzuleiten aus dem land- und forstwirtschaftlicher Bodenrichtwert) und einfachen Gebäuden (i.d.R. minimale Erschließung) deutlich. V.a. in Abhängigkeit der Lage kann eine zahlungskräftige Nachfrage nach solchen sehr selten angebotenen Immobilien sehr hoch sein, weshalb ein entsprechender Marktanpassungsfaktor sachverständig zu ermitteln ist.
Photovoltaik-Anlage
Immer mehr Immobilieneigentümer ziehen die freiwillige Installation einer Photovoltaik-Anlage in Betracht oder müssen durch gesetzliche Zwänge bei Dachsanierungen und Neubau diese Investition einkalkulieren. Durch vereinfachte und optimistische Modellrechnungen entsteht der Eindruck, dass sich diese Investition mittelfristig auszahlen wird. Betrachtet man die tatsächlichen Gegebenheiten im Detail, sieht die Wirtschaftlichkeitsrechnung oft anders aus.
Neben den meist unveränderlichen Rahmenbedingungen (wie Dachgeometrie, Verschattung, Intensität und Stunden der Sonneneinstrahlung am jeweiligen Ort sowie Betriebskosten und weitergehender Umbau- und Sanierungsbedarf) stellen Prognosen zu volkswirtschaftlichen Daten (wie die Entwicklung von Strompreisen, Energiemärkten, dem technologischen Fortschritt sowie politische und regulatorische Faktoren) die Stellgrößen eines Prognosemodells dar. Zusätzlich ist auch die Vergleichsgröße mit der die Investition konkurriert (z.B. ETFs) mitentscheidend darüber, ob die Anschaffung wirtschaftlich sinnvoll ist.


Infrarot-Heizungen
In der aktuellen Diskussion über Heizmöglichkeiten werden Infrarot-Heizungen – trotz ihrer vielfältigen Vorteile – erstaunlich wenig gewürdigt. Sie unterscheiden sich grundsätzlich von klassischen Heizsystemen: Während herkömmliche Heizungen überwiegend die Raumluft erwärmen, strahlt eine IR-Heizung Wärme in Form von Infrarotstrahlen ab, die feste Körper und Oberflächen direkt erwärmen. Zudem sind IR-Heizungen einfach zu installieren – sie benötigen nur einen Stromanschluss. Rohrleitungen, Heizkörper oder Kesselanlagen sind nicht erforderlich.
Die gesundheitlich unbedenkliche sowie behagliche Strahlungswärme wird als angenehm empfunden, da Wände, Möbel und Menschen direkt erwärmt werden. Dadurch entsteht ein Klima ähnlich wie bei Sonnenstrahlen. Zudem sinkt das das Risiko von Schimmelbildung, da Wände trocken bleiben und es wird weniger Staub aufgewirbelt als bei Konvektionsheizungen. Zudem sind nur geringe Investitionskosten nötig, da nur die IR-Heizung (i.d.R. einige hundert Euro pro Stück) anzuschaffen sind, und es fallen kaum Wartungs- oder Reparaturkosten an. IR-Heizungen sind in verschiedenen Formen (Wand-, Decken- oder Bildheizung) erhältlich und können dezent in die Raumgestaltung integriert werden. Durch den Bezug von Ökostrom, ist die Heizung im Betrieb CO2-frei. Ggf. nachteilig ist, dass die Betriebskosten direkt von (hohen) Strompreisen abhängig sind. Die Wirtschaftlichkeit ist damit im Vergleich der Investitions- und Wartungskosten zu den Betriebskosten zu eruieren. Ebenso könnte das Stromnetz einen limitierenden Faktor darstellen.
Alterssicherung
Aktuell werden verschiedene Veräußerungsmodelle intensiv beworben, die die finanzielle Alterssicherung für Immobilienbesitzer erleichtern und gleichzeitig den Verbleib im Eigenheim ermöglichen sollen. Es gibt dafür unterschiedliche Namen wie Teilverkauf, Immobilienverrentung, Rückmietverkauf, Sell and lease back oder auch Umkehr- bzw. Rückwärtshypothek. Jedes Modell hat seine Vorteile – aber vor allem auch teils gravierende Nachteile. Wir prüfen für Sie vorliegende Angebote und klären Sie über Chancen und Risiken und eventuelle Alternativen auf.


Ermittlung von Instandhaltungskosten
Die Peters’sche Formel dient dazu, die Höhe der notwendigen jährlichen Instandhaltungsrücklage über die wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebäudes abzuschätzen. Ausgangspunkt sind dabei die Baukosten des Gebäudes und dem Grundgedanken, dass ein Gebäude über seine Lebensdauer hinweg vollständig „wieder instandgesetzt“ werden muss. Empirisch ermittelt wurde, dass diese Instandhaltungskosten bei Wohnimmobilien das 1,5-fache der Baukosten ausmachen und dann auf die Gesamtnutzungsdauer umzulegen sind. Ferner entfallen in Mehrfamilienhäusern auf das Gemeinschaftseigentum rund 70% und auf das Sondereigentum rund 30%. Sachverständig zu beurteilen ist, wie die ursprünglichen bzw. heutigen Baukosten zu bewerten sind.
